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Jahresaktionsplan Nachhaltige Entwicklung 2018

Aktualität

Die Kanzlei hat ihren neuen Jahresaktionsplan Nachhaltige Entwicklung verabschiedet.

Dieser Plan:

  • enthält wirtschaftliche, ökologische und soziale Maßnahmen. Diese Maßnahmen spiegeln sich in den Aufgaben der Kanzlei wider und wirken sich auf deren Verwaltung aus;
  • zeigt an, dass nachhaltige Entwicklung sich nicht auf Umweltaspekte beschränkt, sondern auch soziale und wirtschaftliche Aspekte umfasst;
  • bezieht sich auf nahezu alle Dienststellen der Kanzlei und enthält Maßnahmen in folgenden Bereichen:
    • nachhaltige interne Verwaltung;
    • nachhaltiger Einkauf;
    • Sensibilisierung des Personals für nachhaltige Entwicklung;
    • Förderung der nachhaltigen Mobilität;
    • Förderung des Wohlbefindens des Personals.

Seit 2014 legen die föderalen Behörden jedes Jahr einen Aktionsplan für nachhaltige Entwicklung vor, um ihre Ambitionen und ihr Engagement auf diesem Gebiet zu verkünden.