Jahresaktionsplan Nachhaltige Entwicklung 2018
Die Kanzlei hat ihren neuen Jahresaktionsplan Nachhaltige Entwicklung verabschiedet.
Dieser Plan:
- enthält wirtschaftliche, ökologische und soziale Maßnahmen. Diese Maßnahmen spiegeln sich in den Aufgaben der Kanzlei wider und wirken sich auf deren Verwaltung aus;
- zeigt an, dass nachhaltige Entwicklung sich nicht auf Umweltaspekte beschränkt, sondern auch soziale und wirtschaftliche Aspekte umfasst;
- bezieht sich auf nahezu alle Dienststellen der Kanzlei und enthält Maßnahmen in folgenden Bereichen:
- nachhaltige interne Verwaltung;
- nachhaltiger Einkauf;
- Sensibilisierung des Personals für nachhaltige Entwicklung;
- Förderung der nachhaltigen Mobilität;
- Förderung des Wohlbefindens des Personals.
Seit 2014 legen die föderalen Behörden jedes Jahr einen Aktionsplan für nachhaltige Entwicklung vor, um ihre Ambitionen und ihr Engagement auf diesem Gebiet zu verkünden.