Generaldirektion Sekretariate und Koordinierung
Die Generaldirektion umfasst drei Abteilungen:
Sekretariate
Die Abteilung Sekretariate kümmert sich um sämtliche Verwaltungs- und Logistiktätigkeiten im Zusammenhang mit den verschiedenen Sitzungen, die unter dem Vorsitz des Premierministers stattfinden:
- Ministerrat;
- Nationaler Sicherheitsrat;
- Beratungsausschuss;
- Ausschuss A – Gemeinsamer Ausschuss für alle Staatsdienste;
- Sektorausschuss I „Allgemeine Verwaltung“.
Kontakt
Der Ministerrat ist eines der wichtigsten Entscheidungszentren der belgischen Politik. Er berät und entscheidet über die allgemeine Politik und ist das Forum, in welchem der politische Zusammenhang der Regierungskoalition regelmäßig geprüft wird. Der Ministerrat tagt im Prinzip wöchentlich.
De Nationale Sicherheitsrat besteht aus dem Premierminister, den Ministern, die für Justiz, Sicherheit, Inneres, Verteidigung und Äußeres zuständig sind, und den übrigen Vize-Premierministern.
Wenn ihre Anwesenheit erforderlich ist, nehmen die folgenden Personen an den Sitzungen des Sicherheitsrates teil:
- der Generalverwalter für die Staatssicherheit;
- der Leiter des allgemeinen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes beim Verteidigungsministerium;
- der Generalkommissar der Föderalen Polizei;
- der Direktor des Koordinationsgremiums für die Bedrohungsanalyse;
- der Vorsitzende des Direktionsausschusses für den FÖD Inneres;
- ein Vertreter des Kollegiums der Generalstaatsanwälte;
- der föderale Staatsanwalt.
Der Nationale Sicherheitsrat:
- bestimmt und koordiniert die allgemeine Nachrichten- und Sicherheitspolitik und legt die Prioritäten der Nachrichten- und Sicherheitsdienste fest;
- koordiniert den Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung und die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen;
- bestimmt die Politik im Bereich des Schutzes sensibler Daten.
Die Vorbereitung und die koordinierte Umsetzung der Entscheidungen des Sicherheitsrats sind dem Strategischen Ausschuss für Nachrichten und Sicherheit anvertraut worden. Dieses Gremium tritt unter dem Vorsitz eines Vertreters des Premierministers zusammen und besteht aus Vertretern der Mitglieder des Rates und der Abteilungen und Institutionen, die an den Versammlungen des Rates teilnehmen können.
Der Beratungsausschuss besteht aus Ministern der föderalen Regierung und der Regierungen der Gemeinschaften und Regionen. Der Ausschuss erörtert die Dossiers, die im Rahmen einer ordentlichen Verwaltung eine Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen notwendig machen, und prüft diese hinsichtlich der verschiedenen Zuständigkeiten. Der Beratungsausschuss tritt gewöhnlich einmal pro Monat zusammen.
Das Sekretariat des Beratungsausschusses ist, neben der Unterstützung der Sitzungen des Ausschusses, zuständig für:
- die Kontrolle des Fortgangs der Kooperationsvereinbarungen zwischen den verschiedenen Behörden;
- die Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarungen, an denen der föderale Staat beteiligt ist;
- die Zentralisierung aller Informationen der Ministerkonferenzen.
Der Gemeinschaftliche Ausschuss für alle öffentlichen Dienste (Ausschuss A) ist für die Themen zuständig, die alle Beamten (kommunal, provinzial, regional, föderal) betreffen. Er besteht aus einer Delegation des Staates mit föderalen Ministern und Ministern der Gemeinschaften und Regionen, sowie aus Gewerkschaftsdelegierten.
Im Ausschuss A werden sektorübergreifende Abkommen abgeschlossen. Das sind die sogenannten Rahmenvereinbarungen, in denen sich der Staat dazu verpflichtet, bestimmte Maßnahmen unter anderem in den Bereichen Beschäftigung, Arbeitsbedingungen, Renten und soziale Beziehungen zu verwirklichen.
Der Sektorausschuss I „Allgemeine Verwaltung“ behandelt Themen, die das Personal folgender Dienststellen oder Institutionen betreffen:
- FÖD Kanzlei des Premierministers
- FÖD Strategie und Unterstützung
- die föderalen wissenschaftlichen Einrichtungen
- das Nationale Orchester von Belgien
- das Königliche Münztheater
- der Palast für Schöne Künste in Brüssel
- Unia
- Gebäudeverwaltung
- das Studien- und Dokumentationszentrum „Krieg und moderne Gesellschaft“
- das Interföderale Korps der Finanzinspektion.
Die Abteilung stellt außerdem Personal für zwei Kontrollausschüsse zur Verfügung:
- die Kontrollkommission für die Repräsentativität der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst;
- die Kommission für die Gewerkschaftsprämien.
Beide Kommissionen sind unabhängig und arbeiten vollkommen selbständig, unter dem Vorsitz der dazu bestellten Justizbeamten.
Koordinierung und Rechtsangelegenheiten
Die Abteilung für Koordinierung und Rechtsangelegenheiten ist zuständig für:
- die Koordinierung der Regierungsprojekte sowie der rechtlichen und technischen Expertise für den Premierminister, seine Verwaltungsgremien oder das eigene Department;
- die Ausarbeitung von Richtlinien des Premierministers im Bereich der Gesetzgebungstechniken und -verfahren;
- die Prüfung von parlamentarischen Tätigkeiten und der schriftlichen Fragen, die dem Premierminister oder mehreren Regierungsmitgliedern gestellt werden.
Kontakt
- die Verwaltung von Streitsachen;
- die Koordinierung der Vertretung des Ministerrats vor dem Verfassungsgerichtshof;
Kontakt
Kontakt: jurid@premier.fed.be
- die Bearbeitung von Anträgen auf ehrenvolle Auszeichnungen und bürgerliche Ehrenzeichen;
- die Verwaltung der Zuteilung von A-Fahrzeugkennzeichen;
- die Kontrolle der Einhaltung der Rangfolge.
Kontakt
Offentliche Aufträge
Die Abteilung für öffentliche Aufträge ist zuständig für:
- die Vorbereitung, Koordinierung, Ausarbeitung und Kontrolle der Gesetzgebung und der Umsetzung der diesbezüglichen europäischen Richtlinien;
- die rechtliche Beratung in Bezug auf öffentliche Aufträge;
- die Betreuung der Tätigkeiten der Kommission für öffentliche Aufträge, die sich auf alle belgische Stakeholder bezieht;
- die Verarbeitung und Berichterstattung bezüglich statistischer Daten zu öffentlichen Aufträgen für alle belgischen ausschreibenden Behörden aufgrund europäischer Verpflichtungen.
Der Generaldirektion steht eine eigene Abteilung für juristische Übersetzungen zur Verfügung.